Digitalisierung
BVMed fordert eigenständigen Erstattungsweg für Telemonitoring
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Zusammenfassung
In der Regelversorgung existiert Telemonitoring bislang nur für Herzinsuffizienz-Patienten. Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hält das für zu wenig und schlägt in einem Positionspapier acht Schritte für einen eigenen, skalierbaren Marktzugang vor.
Im Detail
In der Regelversorgung existiert Telemonitoring bislang nur für Herzinsuffizienz-Patienten. Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hält das für zu wenig und schlägt in einem Positionspapier acht Schritte für einen eigenen, skalierbaren Marktzugang vor. (Bild: Guido Deußing; Datengrundlage Pressemitteilung des BVMed vom 13. Juli 2026)