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Gericht fragt zu Gesundheitsgefahren

10. September 2026Quelle: Healthcare Computing

Gericht fragt zu Gesundheitsgefahren

Zusammenfassung

Im Rechtsstreit um ein Augenscreening-Angebot der Drogeriemarktkette dm strebt die klagende Wettbewerbszentrale ein Gerichtsurteil an. Nur beim Vorwurf irreführender Werbung steht eine gütliche Einigung im Raum. Ob das Angebot generell zulässig ist, soll das Landgericht Karlsruhe in erster Instanz klären. Ein Urteil wird am 26. November erwartet.

Im Detail

Im Rechtsstreit um ein Augenscreening-Angebot der Drogeriemarktkette dm strebt die klagende Wettbewerbszentrale ein Gerichtsurteil an. Nur beim Vorwurf irreführender Werbung steht eine gütliche Einigung im Raum. Ob das Angebot generell zulässig ist, soll das Landgericht Karlsruhe in erster Instanz klären. Ein Urteil wird am 26. November erwartet. (Bild: © Microgen - stock.adobe.com)

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