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Social-Media-Verbot in Frankreich: EU-Kommission bremst Macron

29. Juli 2026Quelle: netzpolitik.org

Social-Media-Verbot in Frankreich: EU-Kommission bremst Macron

Zusammenfassung

Präsident Macron hat das Social-Media-Verbot zur Chefsache erklärt. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / Chris Emil Janßen, Bearbeitung: netzpolitik.org Einzelne EU-Staaten dürfen Plattformen wie TikTok derzeit nicht zu Alterskontrollen verpflichten, betont die EU-Kommission. Das könnte nationale Social-Media-Verbote zur Luftnummer machen.

Unter anderem Frankreich und Österreich preschen mit eigenen Gesetzen voran.

Im Detail

Einzelne EU-Staaten dürfen Plattformen wie TikTok derzeit nicht zu Alterskontrollen verpflichten, betont die EU-Kommission. Das könnte nationale Social-Media-Verbote zur Luftnummer machen. Unter anderem Frankreich und Österreich preschen mit eigenen Gesetzen voran.

Präsident Macron hat das Social-Media-Verbot zur Chefsache erklärt. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / Chris Emil Janßen, Bearbeitung: netzpolitik.org Keine soziale Medien unter 15 Jahren, darauf hat sich das französische Parlament jüngst geeinigt.

Aber bei der Durchsetzung gibt es einen Haken: Frankreich darf Plattformen nicht zu Alterskontrollen verpflichten, zumindest nicht nach aktueller Rechtslage. Das betont die EU-Kommission in einer Stellungnahme vom 8. Juli, die auch auf Deutsch zu lesen ist.

Der Grund ist das EU-Gesetz über digitale Dienste (DSA), das bei der Regulierung von Plattformen Vorrang vor nationalen Gesetzen hat. So sieht der DSA nicht vor, dass einzelne Mitgliedstaaten noch strengere Pflichten für Plattformbetreiber einführen. Alterskontrollen sind laut DSA bloß eine von mehreren möglichen Maßnahmen für Plattformen, um junge Menschen besser zu schützen.

Hinzu kommt, dass Frankreich nach dem DSA für soziale Medien wie TikTok und Instagram nicht zuständig ist. Als „sehr große Plattformen“ fallen sie unter die Aufsicht der EU-Kommission.

Anlass der Stellungnahme ist das sogenannte Notifizierungsverfahren. Einfach ausgedrückt sagen Mitgliedstaaten Bescheid, welche neuen Vorschriften sie schaffen wollen. Nach einer Prüfung kann die EU-Kommission Einwände erheben, wenn sie Konflikte mit EU-Recht sieht, etwa „für den freien Verkehr von Diensten der Informationsgesellschaft“.

Stellungnahme macht Zwist sichtbar

Schon seit Monaten arbeiten EU-Staaten daran, das australische Modell nachzuahmen, also ein Social-Media-Verbot für Minderjährige plus Alterskontrollen. Der französische Präsident Emmanual Macron hat sich prominent dafür eingesetzt, ein ähnliches Modell nach Frankreich zu bringen.

Verabschiedet hat das Parlament aber nur das Social-Media-Verbot ohne eine ausdrückliche Pflicht für Plattformen zu Alterskontrollen.

Dass der DSA dabei im Weg steht, ist keine Überraschung. So geht es aus dem Gesetzestext selbst hervor, und so erklären es auch Jurist*innen immer wieder, darunter die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags.

Spannend ist die aktuelle Stellungnahme der EU trotzdem, denn sie zeigt, wie sich EU-Kommission und Mitgliedstaaten – in diesem Fall Frankreich – unter Druck setzen.

Vordergründig könnte man den Eindruck gewinnen, beim Kinder- und Jugendschutz im Netz ziehen EU-Kommission und Mitgliedstaaten an einem Strang. Altersbeschränkungen und strenge Kontrollen wollen Kommission und fast alle Mitgliedstaaten gleichermaßen. Im April hatte Macron für dieses Thema zu einer Videokonferenz geladen.

Zu Gast waren unter anderem EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU), Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und die italienische Ministerpräsidentin Giorgia Meloni (Fratelli d’Italia). Das Ziel: koordiniertes Vorgehen.

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Im Juli hat von der Leyen schließlich die Ergebnisse von zwei Gesundheits-Expert*innen vorgestellt, die im Auftrag der EU-Kommission Altersbeschränkungen und Alterskontrollen empfohlen haben. Dabei erwähnte von der Leyen auch die „Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten“. Bis Ende des Sommers wolle die Kommission einen eigenen Vorschlag für eine EU-weite Regelung machen. So weit, so harmonisch.

Anders ist der Tonfall jedoch beim Notifizierungsverfahren. Die Stellungnahme der EU-Kommission zeugt von Unstimmigkeiten. Im Zentrum steht die Frage, wie Frankreich das Social-Media-Verbot durchsetzen möchte. Wie, wenn nicht durch verpflichtende Alterskontrollen, soll das klappen? Diese Frage beschäftigt offenbar auch die EU-Kommission.

Sie schreibt fast schon verwundert, der Entwurf „scheint“ sich auf das bloße Mindestalter zu beschränken – also ohne, dass Plattformen Alterskontrollen einführen müssten.

Dennoch betont die EU-Kommission sicherheitshalber, der Entwurf aus Frankreich solle nicht so ausgelegt werden, dass er Anbietern von Online-Plattformen über den DSA hinausgehende zusätzliche Verpflichtungen auferlegt. Denn solche Verpflichtungen würde die Kommission mit dem DSA als „unvereinbar ansehen“.

Macron verspricht mehr, als er halten kann

Die rechtlichen Spielräume für den französischen Vorstoß sind also sehr schmal. Entsprechend schmal ist auch der Text, auf den sich das Parlament letztlich geeinigt hat: Er beschreibt vor allem das Social-Media-Mindestalter von 15 Jahren ohne klare Vorgaben zur Durchsetzung. Zuvor hatten Plattformen wie Instagram und TikTok ihr Mindestalter selbst festgelegt, und zwar bei 13 Jahren.

Verkauft hat Emmanuel Macron sein Gesetz etwas anders. „Ich hatte es versprochen – jetzt ist es beschlossen“, prahlte er auf dem Twitter-Nachfolger X. Zum nächsten Schuljahr seien soziale Medien für unter 15-Jährige verboten. Ein reißerischer Videoclip soll die Gefahren sozialer Medien zeigen, etwa Inhalte zu Essstörungen und selbstverletzendem Verhalten. Die Botschaft: Das habe nun ein Ende.

Was sich für junge Menschen in Frankreich aber praktisch ändert, liegt zunächst in der Hand der Plattformen. Sie könnten nun freiwillig einen Beitrag dazu leisten, dass Minderjährige in Frankreich keinen Zugang mehr haben. Zumindest ein Stück weit geschieht das bereits – die Grenzen sind bei näherer Betrachtung fließend.

Denn schon jetzt suchen beispielsweise TikTok, Instagram oder YouTube im Hintergrund nach Hinweisen auf Konten von Minderjährigen.

Dabei verarbeitet Software verschiedene Daten, zum Beispiel, wie Menschen die Plattform nutzen. Erhärtet sich ein Verdacht, verlangt die Plattform eine Altersprüfung. Im Gegensatz zu strengen Kontrollen, etwa auf Basis von Dokumenten, sind solche Systeme von Außen jedoch kaum nachvollziehbar. Allein die Plattformen wissen, wie lax oder streng die Kontrollen sind.

Frankreich setzt einen Anker

Der Vorstoß aus Frankreich dürfte eher eine strategische Funktion haben, und zwar mit Blick auf die EU-Kommission, die gerade an einem eigenen Vorschlag arbeitet. Eine EU-weite Regelung könnte zum Beispiel den DSA nachschärfen, sodass es keine Hürden mehr gibt, Plattformen zu Alterskontrollen zu verpflichten.

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Formell kann nur die EU-Kommission Gesetze vorschlagen, über die danach EU-Parlament und EU-Mitgliedstaaten verhandeln. Dabei kann sie jedoch auf Initiativen aus den EU-Ländern reagieren – etwa auf nationale Gesetze, die ohne einen EU-weiten Rechtsrahmen auf tönernen Füßen stehen.

So läuft es nun beim Social-Media-Verbot. Frankreich hat die eigene Position bereits in ein Gesetz gegossen, noch bevor die EU-Kommission ihren Aufschlag machen konnte. Damit setzt Frankreich einen Anker für die öffentliche Debatte und für kommende Verhandlungen. Was auch immer die EU-Kommission nun plant, sie muss sich dazu verhalten, zumal Frankreich eines der mächtigsten EU-Länder ist.

Mindestens zwei Passagen der Stellungnahme zeigen, dass auch die EU-Kommission die kommenden Verhandlungen schon im Blick hat. „Die Kommission betrachtet die Festlegung eines Mindestalters, ab dem Anbieter von Online-Diensten für soziale Netzwerke Minderjährigen den Zugang gewähren dürfen, als ein erstrebenswertes Ziel“, heißt es.

Und: Nationales Recht könne eine „Übergangslösung“ sein, bis es EU-weite Vorschriften gibt. Das lässt sich als Entgegenkommen deuten.

Derweil macht nicht nur Frankreich Druck. Viele weitere EU-Mitgliedstaaten diskutieren oder planen nationale Social-Media-Verbote, darunter Griechenland und Spanien. Die deutsche Bundesregierung hat noch keine Position. Eine Übersicht hat die in Berlin ansässige Denkfabrik Interface veröffentlicht.

Es gibt Alternativen zu Verboten und Kontrollen

Jüngst hat die Bundesregierung in Österreich ihren Gesetzentwurf vorgelegt. Die Altersgrenze liegt in diesem Fall bei 14 Jahren, auch strenge Alterskontrollen stehen drin. Die EU-Kommission wird nun auch diesen notifizierungspflichtigen Vorstoß prüfen.

Es wäre folgerichtig, wenn sie auch Österreichs Pläne für verpflichtende Alterskontrollen zurückweist, weil die Rechtslage in der EU das nicht hergibt – noch nicht.

Während Regierungen und Parlamente EU-weit darum wetteifern, wer zuerst Verbote und Kontrollen verhängt, fällt etwas Wichtiges unter den Tisch. Es sind die dringenden Warnungen und Forderungen von Expert*innen aus unter anderem Kinderschutz, Elternverbänden, Medienpädagogik, IT-Sicherheit und Datenschutz. Sie sehen Altersbeschränkungen und Alterskontrollen kritisch oder lehnen sie ab.

Neben Ausschluss und Diskriminierung droht ein Apparat zur Massenüberwachung.

Viele Fachleute pochen auf Alternativen, etwa sicherere, altersgerechte Räume, leicht zugängliche Werkzeuge für elterliche Kontrolle und ein Hilfssystem aus Vertrauenspersonen für Kinder, Jugendliche und Familien. Konkrete Konzepte dafür gibt es: Ein deutsches Expert*innen-Gremium hat insgesamt 56 Empfehlungen vorgelegt, um junge Menschen in der digitalen Welt besser zu schützen.

Nur zwei davon handeln von Altersbeschränkungen und ‑kontrollen.

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