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Meta wegen KI-gestützter Kündigungen verklagt
Zusammenfassung
26 Angestellte verklagen Meta. Sie werfen dem Konzern vor, Entlassungen mittels KI-Systemen gesteuert und kranke Mitarbeiter diskriminiert zu haben. Tags: #Klage | #Künstliche Intelligenz | #Meta
Im Detail
26 Angestellte verklagen Meta. Sie werfen dem Konzern vor, Entlassungen mittels KI-Systemen gesteuert und kranke Mitarbeiter diskriminiert zu haben.
Eine Gruppe von 26 Beschäftigten hat beim Bundesgericht in Oakland im US-Bundesstaat Kalifornien eine Klage gegen den Technologiekonzern Meta eingereicht.
Die Kläger werfen dem Unternehmen vor, die Auswahl von Mitarbeitern für eine angekündigte Massenentlassung von rund zehn Prozent der Belegschaft nicht durch das abgewogene Urteil von Managern, sondern über automatisierte Systeme gesteuert zu haben. In der eingereichten Anklageschrift wird das Vorgehen beschrieben:
„Meta hat die Entlassungsliste nicht durch das reifliche Urteil von Managern zusammengestellt, die die Arbeit kannten.
Stattdessen nutzte Meta eine Konstellation interner Systeme der künstlichen Intelligenz – darunter ein intern als ‚Metamate‘ bezeichnetes System, von Mitarbeitern trainierte ‚Second-Brain‘-Agenten, Tastaturanschlag- und Aktivitätsüberwachungsdaten, Dashboards zur KI-Token-Nutzung sowie algorithmisch unterstützte Leistungsrankings und -kalibrierungen –, um Mitarbeiter für die Aufnahme in die Liste zu bewerten, einzustufen und auszuwählen.“
Anklageschrift beim Bundesgericht in Oakland
Laut der Klage wurden die Mitarbeiter unter anderem danach eingestuft, wie intensiv sie die internen KI-Werkzeuge des Unternehmens nutzten. Die internen Dashboards unterteilten die Angestellten dabei nach dem Grad der Einführung in Kategorien wie AI Native, AI First oder AI Enabled.
Benachteiligung von Angestellten im Krankheits- und Erziehungsurlaub
Der Vorwurf der Kläger besagt, dass die zur Leistungsmessung herangezogenen Überwachungswerkzeuge Angestellte mit gesundheitlichen Einschränkungen oder in gesetzlich geschützten Auszeiten systematisch benachteiligt haben. Das System berücksichtigte demnach Leistungskennzahlen, Produktivitätsmetriken und den individuellen Verbrauch von KI-Tokens.
Diese Daten konnten von Mitarbeitern, die sich im Mutterschutz, im Erziehungsurlaub oder im genehmigten medizinischen Sonderurlaub befanden, gestaltungsbedingt nicht im gleichen Umfang generiert werden.
Das Management habe keine Maßnahmen ergriffen, um die automatisierten Bewertungen um diese Ausfallzeiten zu bereinigen oder eine gesetzlich vorgeschriebene, individuelle Überprüfung der Einzelfälle vorzunehmen. Alle 26 anonymen Kläger hatten in den vergangenen 24 Monaten vor der Kündigungswelle entweder gesundheitliche Anpassungen am Arbeitsplatz beantragt oder geschützten Urlaub genommen.
Dementi von Meta und Zeitplan für den Stellenabbau
Der Rechtsstreit gilt als die erste Klage gegen ein großes US-amerikanisches Technologieunternehmen, welche den Einsatz von künstlicher Intelligenz bei Personalabbauverfahren juristisch anficht. Meta wies die Anschuldigungen in einer offiziellen Stellungnahme zurück und erklärte, dass die Vorwürfe entbehrlich seien und nicht auf Fakten beruhen.
Das Unternehmen betonte, dass Entscheidungen im Bereich des Personalmanagements und der Organisationsstruktur stets von Menschen und nicht von künstlicher Intelligenz getroffen wurden und werden. Die angekündigten Kündigungen sind rechtlich noch nicht vollständig abgeschlossen.
Der formelle Beginn des Entlassungsverfahrens, bei dem die betroffenen Mitarbeiter planmäßig ihre Arbeitsplätze verlieren, ist für den 22. Juli 2026 angesetzt.
(red)
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